Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen (“Allgemeine Lieferbedingungen”) gelten für alle Albers Trading B.V. (“Albers Trading”) Angebote und Angebote sowie jede Annahme von Bestellungen durch den Käufer (“Käufer”) und alle Vereinbarungen (“Vereinbarungen”) über den Verkauf von Albers Trading von Waren und Dienstleistungen (“Produkte”) durch Albers Trading ).

1.2. Eine Bezugnahme des Käufers auf andere allgemeine Geschäftsbedingungen führt nicht zu seiner Anwendbarkeit. Die Anwendbarkeit von allgemeinen Bedingungen des Käufers wird von Albers Trading ausdrücklich abgelehnt.

1.3. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn und soweit sie von Albers Trading schriftlich bestätigt wurden und dann nur für die entsprechende Vereinbarung. Albers Trading behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Lieferbedingungen zu ändern. Die Änderungen werden 30 Tage nach Veröffentlichung durch Albers Trading wirksam. Wenn der Käufer mit der Änderung nicht einverstanden ist, ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung gemäß diesem Artikel zu kündigen, ohne Anspruch auf Schadensersatz zu haben.

Angebot

2.1. Ein Angebot oder eine (Preis-) Erklärung von Albers Trading bindet ihn nicht und gilt nur als Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung durch den Käufer. Sofern nicht anders angegeben, verfallen alle Angebote und Notierungen von Albers Trading automatisch nach 30 Tagen, nachdem das Angebot oder die (Preis-) Aufstellung abgegeben wurde.

2.2. Ein Vertrag zwischen dem Käufer und Albers Trading kommt nur zustande, wenn und soweit Albers Trading einen Auftrag des Käufers annimmt oder von Albers Trading einen Auftrag erteilt. Albers Trading hat das Recht, Bestellungen oder Bestellungen nicht anzunehmen oder nur unter der Voraussetzung, dass die Lieferung per Nachnahme oder nach Zahlungseingang erfolgt.

Preise

3.1. Die in Angeboten, (Preis-) oder Bestellbestätigungen angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ausschließlich der (Umsatz-) Steuer und sonstigen staatlichen Abgaben sowie der üblichen Fracht- und Verpackungskosten.

3.2. Albers Trading ist berechtigt, einen Betrag für Versand- und Bearbeitungskosten zu berechnen, wenn die Bestellung nach Ansicht von Albers Trading einen geringen Wert hat. Die Kosten für den Versand per Nachnahme gehen immer zu Lasten des Käufers. Albers Trading behält sich das Recht vor, die Kosten für Spezialverpackungen oder -verpackungen im Auftrag des Käufers im Auftrag des Käufers zu berechnen.

3.3. Albers Trading ist jederzeit berechtigt, den mit dem Käufer vereinbarten Preis anzupassen.

Lieferung und Ausführung

4.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, bestimmt Albers Trading die Versandart. Das Risiko der Produkte geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, an dem die Produkte an die von ihm angegebene Adresse zur Lieferung angeboten werden. Wenn der Käufer eine bestimmte Versandart angefordert hat, geht das Risiko der Produkte ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte für den Transport verladen werden, zu Lasten des Käufers.

4.2. Albers Trading behält sich das Recht vor, bestellte Produkte in Teillieferungen zu liefern und abzurechnen.

4.3. Vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten sind Richtwerte. Reparaturaufträge werden so schnell wie möglich ausgeführt. Das Überschreiten der Lieferfrist oder der erwarteten Reparaturzeit, aus welchem ​​Grund auch immer, berechtigt den Käufer nicht zu Schadensersatz.

4.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bei Lieferung zu erhalten. Wenn der Käufer die von Albers Trading zu liefernden Produkte nicht akzeptiert, werden die Produkte auf seine Kosten und Gefahr eingelagert. Wenn der Käufer die Produkte nicht innerhalb von drei Monaten abholt, ist Albers Trading berechtigt, die Produkte an Dritte zu verkaufen und den ursprünglichen Käufer für etwaige Verluste haftbar zu machen. Der ursprüngliche Käufer ist jederzeit verpflichtet, die Kosten der vorgenannten Lagerung und die (zusätzlichen) Versand- und Bearbeitungskosten, die Albers Trading entstehen, zu erstatten.

4.5. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte nach Erhalt auf Vollständigkeit und sichtbare Mängel zu prüfen. Abweichungen in Menge oder Qualität müssen Albers Trading innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Produkte schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls verfällt der Anspruch des Käufers gegen Albers Trading. Bei fehlender oder nicht bestellter Ware muss der Käufer der hier genannten Bekanntmachung die Packliste beifügen.

4.6. Die Rücksendung der Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Albers Trading akzeptiert zurückgegebene Produkte nur, wenn und sofern dies schriftlich mit der Rücksendung vereinbart wurde und wenn die Produkte an die von Albers Trading angegebene Adresse in der Originalverpackung und in dem Zustand geliefert werden, in dem Albers Trading diese Produkte an den Käufer geliefert hat. oder angeboten. Reklamationen in Bezug auf Produkte, die zu einer untergeordneten Sendung gehören, wirken sich nicht auf frühere und nachfolgende Teillieferungen aus, die Teil derselben Bestellung sind.

4.7. Eine Gutschrift für Rücksendungen erfolgt auf der Grundlage des Kaufpreises, der dem Käufer in Rechnung gestellt wird, vorausgesetzt, dass der Betrag, der gutgeschrieben werden soll, niemals den Preis übersteigen wird, den Albers Trading dem Käufer an dem Tag berechnen würde, an dem die Produkte an Albers Trading zurückgegeben werden geliefert.

Eigentumsvorbehalt

5.1. Albers Trading behält sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten Produkten vor. Das Eigentum an den Produkten geht nur dann auf den Käufer über, wenn der Käufer alle folgenden Verpflichtungen aus allen mit Albers Trading geschlossenen Verträgen vollständig erfüllt hat:
– die Gegenleistung (en) in Bezug auf von Albers Trading gelieferte oder zu liefernde Produkte; und
– alle Ansprüche von Albers Trading gegen den Käufer wegen Nichterfüllung von (einem) mit Albers Trading geschlossenen Verträgen.

5.2. Die von Albers Trading gelieferten Produkte, die unter den Eigentumsvorbehalt gemäß Artikel 5.1 fallen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs des Käufers weiterverkauft werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferten Produkte anzupassen, zu verpfänden oder mit einem anderen Recht zu belasten. Wenn Dritte ein Recht auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, Albers Trading unverzüglich zu benachrichtigen.

5.3 Der Käufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Produkte als von Albers Trading gelieferte Produkte erkennbar bleiben. Die auf den von Albers Trading gelieferten Produkten angebrachten Marken sowie die Typen- oder Identifikationsnummern oder -zeichen einschließlich der Verpackung dürfen nicht entfernt, beschädigt oder verändert werden.

5.4. Der Käufer muss Albers Trading jederzeit freien Zugang zu dem Ort gewähren, an dem der Käufer die von Albers Trading gelieferten Produkte gelagert hat. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Albers Trading nicht nachkommt oder wenn Albers Trading befürchtet, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen wird, ist der Käufer auf erstes Anfordern von Albers Trading verpflichtet, die Produkte auf eigene Rechnung zurückzugeben und vollständig mit Albers Trading zusammenzuarbeiten. um Albers Trading zu ermöglichen, seine Produkte abzurufen.

5.5. Auf erstes Anfordern von Albers Trading verpflichtet sich der Käufer, alle Ansprüche gegen Dritte, die sich aus der Lieferung von Produkten an Dritte ergeben, auf die der in Artikel 5.1 genannte Eigentumsvorbehalt fällig ist, an Albert Trading oder danach auf Verlangen von Albers Trading a ein Pfandrecht zu begründen und dann alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Hiermit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

5.6. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern. Der Käufer muss die Versicherungspolice auf erste Aufforderung von Albers Trading zur Einsicht vorlegen. Der Käufer ist verpflichtet, alle Forderungen des Kunden an die Versicherer in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte an Albers Trading abzutreten oder Albers Trading auf erstes Anfordern gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 3: 239 des niederländischen Zivilgesetzbuchs an Albers Trading zu verpfänden.

Bezahlung

6.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, muss die Zahlung für gelieferte Produkte auf dem Bankkonto der Albers Trading B.V erfolgen. zugunsten von Albers Trading, wie von Albers Trading in der Rechnung oder auf sonstige Weise gegenüber dem Käufer angegeben.

6.2. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, muss die Zahlung für Reparaturarbeiten in dem Moment geleistet werden, in dem die Produkte vom Käufer abgeholt werden. Der Versand reparierter Waren erfolgt per Nachnahme. In diesem Fall müssen die Reparatur- und Versandkosten mit der Lieferung vom Käufer bezahlt werden.

6.3. Die Zahlung hat innerhalb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug, Aussetzung oder Aufrechnung zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Besteller von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, und hat ab Fälligkeit einen Zinseszinssatz von zwei (2) Prozent pro Monat zu zahlen. Der Käufer muss dann auch alle außergerichtlichen und gerichtlichen (Inkasso-) Kosten, die Albers Trading entstehen, erstatten. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen grundsätzlich zehn (10) Prozent des fälligen Betrags, mindestens jedoch 250 EUR. Dies gilt unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Ansprüche von Albers Trading auf Kosten- und Schadensersatz.

6.4. Vom Käufer geleistete Zahlungen dienen immer zuerst der Begleichung der Forderungen, die Albers Trading möglicherweise gegen den Käufer geltend macht, für die Albers Trading keinen Eigentumsvorbehalt gemacht hat, danach alle geschuldeten Zinsen und Kosten und schließlich die am längsten fälligen und fälligen Rechnungen zu begleichen. , auch wenn der Käufer angibt, dass sich die Zahlung auf eine bestimmte Forderung oder Rechnung bezieht.

Garantie

7.1. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 10 garantiert Albers Trading unter Beachtung der Bestimmungen dieses Artikels, dass die von ihm gelieferten Produkte die für die vereinbarte Verwendung erforderlichen Eigenschaften für 24 Monate nach Lieferung gemäß Artikel 7 Absatz 3 besitzen. . Diese Garantie gilt nur für Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung an das gelieferte Produkt nicht erkennbar sind und bei denen der Kunde nachweist, dass sie ausschließlich oder überwiegend als unmittelbare Folge von Konstruktions- oder Materialfehlern aufgetreten sind. Geringfügige, kommerziell oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Größe oder Ausführung sind keine Mängel.

7.2. Albers Trading hat nach eigenem Ermessen die Wahl, die durch die Garantie abgedeckten Produkte gegen den Kaufpreis des Käufers zu reparieren, zu ersetzen oder zu ersetzen. Alle Kosten, die über die reine Reparatur oder den Austausch hinausgehen, wie (aber nicht beschränkt auf) Transportkosten, Versandkosten, Reise- und Unterbringungskosten und die Kosten für die Demontage, gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Produkte oder Teile werden im Rahmen der Garantie Eigentum von Albers Trading. Für reparierte oder ersetzte Produkte wird keine Garantie gegeben.

7.3. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Mängel, die sich aus der Garantie ergeben, ganz oder teilweise die Folge von:
– Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen oder nachlässiger Verwendung;
– normaler Verschleiß
– Reparatur, (Demontage-) oder sonstige Arbeiten an den Produkten, die von Dritten einschließlich des Käufers ausgeführt werden;
– Verwendung für andere als normale Zwecke;
– Verwendung in einer aggressiven Umgebung oder unter extremen Bedingungen;
– Entleeren einer Batterie;
– Schäden an der Außenseite.

7.4. Der Käufer kann keinen Garantieanspruch geltend machen, wenn der Typ oder die Seriennummer eines Produkts entfernt oder geändert wurde, der Käufer Albers Trading nicht ausreichend Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels gibt oder wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus einem mit Albers Trading geschlossenen Vertrag nicht nachkommt. .

7.5. Der Käufer muss Reklamationen im Zusammenhang mit Mängeln innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem der Käufer die Mängel entdeckt hat oder hätte feststellen können, schriftlich bei Albers Trading melden, wenn er die Forderung des Käufers gegen Albers Trading in Bezug auf diese Mängel verliert.

7.6. Die Nichteinhaltung von Gewährleistungsverpflichtungen entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber Albers Trading im Rahmen des Vertrags.

Haftung und Freistellung

8.1. Die Haftung von Albers Trading beschränkt sich auf die Einhaltung der in Artikel 7 enthaltenen Garantieverpflichtungen.

8.2. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Abschnitts kann die Haftung von Albers Trading für Schäden nur dann übernommen werden, wenn ein Mangel vorliegt, für den Albers Trading aufgrund einer schriftlichen Inverzugsetzung in Verzug geraten ist.

8.3. Die gesamte und kumulierte Haftung von Albers Trading ist in jedem Fall auf einen Betrag begrenzt, der zehn Prozent (10%) der letzten vom Käufer bezahlten Rechnung mit einem Höchstbetrag von EUR 5.000 entspricht. Unbeschadet der vorstehenden Einschränkungen ist die Schadenshaftung von Albers Trading in jedem Fall auf die Höhe der vom Versicherer geleisteten Zahlung begrenzt. Die Haftung von Albers Trading für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Verluste aufgrund von Umsatzausfällen, entgangenem Gewinn, fehlenden Ersparnissen, reduzierten Firmenwerten und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, ist vollständig ausgeschlossen.

8.4. Die in diesem Artikel 8 enthaltenen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

8.5. Die Ansprüche des Käufers verjähren spätestens ein Jahr nach ihrem Eintritt.

8.6. Der Käufer muss Albers Trading für Albers Trading und alle Schäden entschädigen, die möglicherweise für Albers Trading entstehen, und für alle Ansprüche, die Albers Trading von einem Dritten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags geltend gemacht werden kann.

Entfernung von rechts

9.1. Wenn der Käufer ein Produkt im Rahmen eines Garantieanspruchs oder eines Reparaturauftrags ausgestellt hat und nicht innerhalb von drei Monaten, nachdem das gelieferte Produkt oder ein Ersatzprodukt (wieder) zur Verfügung steht, das betreffende Produkt abgeholt hat oder abgelehnt hat. Hat er die Nachnahmekosten zu zahlen und die Produkte nicht an ihn geliefert, gilt er für Albers Trading als auf dieses Produkt verzichtet und stellt Albers Trading für alle Ansprüche (von Dritten) in dieser Angelegenheit frei, sofern der Käufer nicht nachweist Aufgrund eines nicht zuordenbaren Mangels wurde das Produkt nicht abgeholt oder angenommen.

Höhere Gewalt

10.1. Im Falle höherer Gewalt hat Albers Trading das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen, solange die Situation weiterhin besteht, oder wenn die höhere Gewalt einen Monat andauert, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention zu kündigen er haftet für schäden.

10.2. Als höhere Gewalt von Albers Trading in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen gelten neben den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung alle äußeren Ursachen, unabhängig davon, ob sie vorgesehen sind oder nicht, einschließlich Streik, Feuer, Zerfall von Produkten auf dem Weg, Wasserschaden, staatliche Maßnahmen, Verspätung für den Versand ins Ausland, Krieg, Mobilisierung, Transportbehinderung, Einfuhrbeschränkungen, Ausfuhrbeschränkungen, Ausfall von Lieferanten und alle Umstände, die Albers Trading im normalen Geschäftsverlauf behindern.

Kündigung

11.1. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Albers Trading nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt oder (vorläufige) Zahlungseinstellung, Insolvenz, Liquidation oder Liquidation des Unternehmens des Käufers, rechtliche Verschmelzung des Käufers oder im Fall eines Albers Trading hat die Kontrolle des Käufers im Wesentlichen verändert und ist berechtigt, alle mit dem Käufer geschlossenen Verträge (gleichgültig ob durch Auflösung) mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer aufzuheben, ohne dass der Käufer dazu berechtigt ist Entschädigung. Das Vorstehende berührt nicht die anderen Rechte von Albers Trading aufgrund des Gesetzes oder der Vereinbarung.

11.2. Für den Fall, dass ein Ereignis im Sinne von Artikel 11.1 auftritt, werden alle Forderungen von Albers Trading an den Käufer sofort vollständig fällig und zahlbar, und Albers Trading ist berechtigt, die von ihm gelieferten Produkte unter Eigentumsvorbehalt zurückzunehmen.

11.3. Dem Käufer ist es nicht gestattet, einen Vertrag zu kündigen, ihn ganz oder teilweise aufzulösen, ihn ganz oder teilweise zu löschen oder aufgrund von Irrtümern zu ändern. Wenn der Einspruch gegen diesen Ausschluss möglicherweise nicht vor Gericht bestehen kann, ist der Käufer nicht berechtigt, den Vertrag ohne einen zu bezeichnenden Mangel von Albers Trading aufzulösen, der nach vorheriger Inverzugsetzung des Kunden in Verzug geraten ist.

Teilinvalidität

12.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Nichtigkeit einer Bestimmung sind der Käufer und Albers Trading an eine Bestimmung gebunden, die dem entsprechenden Inhalt entspricht, der nicht der Zerstörung unterliegt.

Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

13.1. Alle Vereinbarungen zwischen Albers Trading und dem Käufer sowie alle sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Streitigkeiten, einschließlich Streitigkeiten bezüglich des Abschlusses dieser Vereinbarungen, unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
13.2. Alle Streitigkeiten zwischen Albers Trading und dem Käufer werden ausschließlich vom Bezirksgericht Rotterdam beurteilt, unbeschadet des Rechts von Albers Trading, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht gemäß dem Gesetz vorzulegen.

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